Personalrat
Mitglieder des Personalrats:
Herr Schaefer (Personalratsvorsitzender)
Frau Völkel
Herr Obst
Der Personalrat einer Schule ist die Interessenvertretung aller dort beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer.
Die Aufgaben des ÖPR:
Ein kurzer Auszug aus dem Personalvertretungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (LPersVG):
"Dienststelle und Personalvertretung arbeiten ... vertrauensvoll ... zum Wohle der Beschäftigten und der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen" (§ 2, Abs. 1 LPersVG).
Das klingt für jeden selbstverständlich, birgt aber möglicherweise eine Menge Konfliktstoff: Immerhin sind die im LPersVG aufgezählten Aufgaben zahlreich genug, durch das Initiativrecht des Personalrats werden es noch mehr. Deshalb ist die Formulierung, dass Schulleitung und Personalrat "vertrauensvoll" und "zusammen" arbeiten, wichtig. Im Bewusstsein der gemeinsamen Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern unserer Schule eine gute Ausbildung zu ermöglichen und im Kollegium ein gutes Betriebsklima zu schaffen, setzen wir uns als Personalrat dabei vor allem für die Belange der Kolleginnen und Kollegen ein.
Ein kleiner Überblick über unsere Tätigkeiten:
1. Mitwirkung an Personalentwicklungsmodellen und Personalplanung.
2. Dienstbesprechungen zwischen Schulleitung und ÖPR (u.a. Erarbeiten von Vereinbarungen, die die Arbeit an unserer Schule betreffen).
3. Organisation und Durchführung von Personalversammlungen.
4. Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen gegenüber der Schulleitung.
5. Organisation von Feiern an Weihnachten und am Schuljahresende.
