Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Heilerziehungspflege

Die Aufgaben der Heilerziehungspflege umfassen die Erziehung, Begleitung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Bildung und Pflege von Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen aller Altersstufen in ihrem Lebensumfeld.

Ziel der gesamten Tätigkeit von Heilerziehungspflegerinnen ist die Erhaltung bzw. die Entwicklung einer möglichst selbstbestimmten Lebensweise der zu unterstützenden Menschen, verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität.

 

Mögliche Arbeitsfelder für Heilerziehungspfleger/innen sind:

  • Förderkindergärten und integrative Kindertagesstätten
  • Förderschulen und angegliederte Internate
  • Wohnheime und Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Tagesförderstätten
  • Fachkrankenhäuser und psychiatrische Einrichtungen
  • offene Arbeitsfelder wie Frühförderung oder familienentlastende Dienste
  • Einrichtungen der Erziehungshilfe (Intensivgruppen bzw. heilpädagogische Gruppen nach KJHG 35a, seelische Behinderung)
  • Beratungsstellen oder Rehabilitationszentren als neues Tätigkeitsfeld

 

Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in einen fachschulischen und einen praktischen Teil, die eng miteinander verzahnt sind. An zwei Tagen in der Woche sind Sie im Unterricht an der BBS Boppard, drei Tage in der Woche arbeiten Sie in der Praxis. So ist gewährleistet, dass die Theorie nicht grau ist, sondern direkt ausprobiert, geprüft und wieder reflektiert werden kann.

Außerdem bietet diese Form der Teilzeitausbildung die Möglichkeit, Familie und Ausbildung zu vereinbaren, zumal der praktische Teil der Ausbildung vergütet wird.

Die schulische Ausbildung an der Fachschule ist organisiert nach Lernmodulen mit folgenden Inhalten:

  • Lernmodul 1: Ein professionelle Haltung in der Berufsausbildung einnehmen
  • Lernmodul 2: Kommunikation, Lern- und Arbeitstechniken
  • Lernmodul 3: Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache
  • Lernmodul 4: Berufliche Identität entwickeln und professionell Teilhabe planen, umsetzen und reflektieren
  • Lernmodul 5: Professionelles Handeln rechtlich begründen und Lebenswelten von Menschen mit Beeinträchtigungen mitgestalten
  • Lernmodul 6: Menschen mit Beeinträchtigung wahrnehmen, verstehen, begleiten und fördern
  • Lernmodul 7: Menschen mit Beeinträchtigung pflegerisch und medizinisch im Alltag begleiten
  • Lernmodul 8: Beziehungen aufbauen, Gruppenprozesse gestalten und mit Konflikten angemessen umgehen
  • Lernmodul 9: Prozesse der Wahrnehmung anregen und Möglichkeiten des Selbstausdrucks eröffnen
  • Lernmodul 10: Anthropologisch-soziale Aspekte heilerziehungspflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen
  • Lernmodul 11: Abschlussprojekt
  • Lernmodul 12: Wahlpflichtmodul

 

Sie sind interessiert und möchten sich bewerben?

Dann beachten Sie bitte:

Die Vorlage eines Ausbildungsvertrags mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe ist zu Ausbildungsbeginn erforderlich. Um die ausbildende Praxisstelle müssen sich die Bewerber/innen selbstständig kümmern. Die Schule berät hierbei gerne.

Außer dieser Praxisstelle benötigen Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • den mittleren Bildungsabschluss  und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz)
    oder
  • die allgemeine Hochschulreife
    oder
  • Fachhochschulreife und eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens vier Monaten
    oder
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit
    oder
  • die mindestens dreijährige Führung eines Haushaltes mit mindestens einem Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen (Darauf angerechnet werden können ein freiwilliges soziales Jahr und ehrenamtliche einschlägige Tätigkeiten.)

 Hier können Sie die nötigen Informationen herunterladen: